Mitgliedschaft – Prinzipien (§5 der Statuten)

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden.

Die Beitrittserklärung erfolgt als Antrag schriftlich an die Geschäftsführung. Über Ihre Annahme entscheidet die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Präsidium. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird mit dem Zeitpunkt des Einlangens einer Vorschreibung durch die Geschäftsführung des Vereins fällig.

Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung oder Erlöschung von juristischen Personen oder durch Ausschluss. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hierfür unberührt.

Die Austrittserklärung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres des Vereins gegenüber der Geschäftsführung schriftlich abgegeben werden.

Die Mitgliederversammlung kann solchen Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds und sind von Beitragsleistungen befreit.


MFA-Beitrittserklärung zum Download.

 


News

Sonderpreis für MFA-Mitglieder!

mit Fokus auf österreichische Unternehmen

aktuelle Veranstaltungen

Akademische(r) Maintenance Manager(in)

Leistungsfähigkeit der Instandhaltung verbessern

Produktionsleiter-Lehrgang

Login

User login

Enter your username and password here in order to log in on the website:
Login

Forgot your password?